Allgemeine Geschäftsbedingungen Produkttester

1 Allgemeines

Die ZOEVA GmbH (nachstehend „ZOEVA“ genannt) ist ein multinational agierendes Beauty-Unternehmen, das Kosmetikartikel wie beispielsweise Make-up entwickelt, herstellt und vertreibt.

  • Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Zusammenwirken zwischen ZOEVA und den / der Produkttester*in (nachstehend „Produkttester“ genannt) hinsichtlich (a) der Zusendung von Produkten (nachstehend „Produkt-Samples“ genannt) durch ZOEVA an den Produkttester sowie (b) der Veröffentlichung von vom Produkttester erstellten Produktbewertung zu einem oder mehreren der erhaltenen Produkt-Samples auf Zoevacoesmetics.de

2 Bestimmungen für Produktzusendungen
  • Die die gegenständlichen Bestimmungen betreffenden Produktzusendungen beinhalten solche Produkt-Samples, die dem Produkttester unentgeltlich übereignet werden.

  • Die Zusendung eines Produkt-Samples begründet nicht den Anspruch auf die Zusendung weiterer Produkt-Samples.

  • Der Produkttester kann über die Produkt-Samples auch nach Veröffentlichung der Produktbewertung frei verfügen. Der Produkttester ist jedoch verpflichtet, den Weiterverkauf zugesandter Produkt-Samples zu unterlassen.

3 Zusätzliche Bestimmungen für die Erstellung und Veröffentlichung von Produktbewertungen
  • Sofern der Produkttester Anhaltspunkte dafür hat oder später erlangt, dass eine Produktbewertung rechtswidrige Inhalte aufweist oder die Rechte Dritter verletzt, wird der Produkttester ZOEVA unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail) Mitteilung machen und die betroffene Produktbewertung in Abstimmung mit ZOEVA unverzüglich löschen.

  • Die unentgeltliche Überlassung der zugesandten Produkt-Samples stellt eine angemessene Vergütung für die Verwendung der Produktbewertung dar. Ein gesonderter Anspruch auf Vergütung des Produkttesters ist daher ausgeschlossen.

4 Datenschutz
  • Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorgaben der DSGVO und des BDSG. ZOEVA ist insbesondere zum Zwecke der Versendung der Produkt-Samples zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Produkttesters berechtigt.

  • Darüber hinaus nimmt ZEOVA den Produkttester auf Wunsch auch in die firmeneigene Produkttester-Datenbank auf. In diesem Falle vereinbaren die Parteien, dass ZOEVA den Produkttester bei Bedarf auch mit Blick auf künftige Produkte ansprechen kann.

5 Haftungsbeschränkung

  • ZOEVA haftet gegenüber dem Produkttester für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  • Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

6 Schlussbestimmungen
  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

  • Sofern der Produkttester Kaufmann ist, ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand. ZOEVA darf nach seiner Wahl den Produkttester auch an dessen Wohnort/Sitz verklagen. Im Verhältnis zu Nichtkaufleuten ist Frankfurt am Main Gerichtsstand, soweit der Produkttester nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche nicht bekannt ist.

  • Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.